So kommst du im Auslandssemester über die Runden

Förderung für dein Auslandsstudium dank Auslands-BAföG

Das Auslands-BAföG folgt den gleichen Grundregeln wie das normale BAföG, dient aber der Förderung derjenigen Studierenden, die entweder ganz oder semesterweise im Ausland studieren. Das „Ausland“ definiert sich hier prinzipiell durch die Europäische Union und die Schweiz. Auslands-BAföG kannst du aber auch für bestimmte Studienprogramme beziehen, die einen Auslandsaufenthalt in einem Nicht-EU-Land im Rahmen einer Inlandsbildung beinhalten.

Die Förderungshöchstsumme liegt wie beim Inlands-Bafög bei monatlichen 861 EUR (Stand 10/2019). Beachte aber die besonderen Leistungen und Zuschläge, die dir gegebenenfalls auch zustehen (beispielsweise die Rückerstattung der Studiengebühren oder eine pauschale Reisekostenvergütung).

Studium im EU-Ausland

Im europäischen Ausland und der Schweiz ist eine vollständige Unterstützung wie die des Inlands-BAföGs möglich. Lese hierzu alle Informationen zu den Förderungsarten, der Rückzahlung und den Vor- und Nachteilen unter „BAföG“.

Zu verdanken ist diese Form der Studienförderung einer Studentin, die ihr zuständiges BAföG-Amt vor den Europäischen Gerichtshof zerrte. Der Gerichtshof gab ihr Recht, dass das Amt im Rahmen der europäischen Freizügigkeit niemandem das vollständige Studium im europäischen Ausland verwehren kann. Seither entwickeln sich nicht nur die Regelungen für das Auslands-BAföG positiv. Im August 2016 gab es eine weitere positive Entwicklung für das Auslands-BAföG innerhalb der EU. So ist bei deutschen Antragsstellern mit festem Wohnsitz im Ausland nun kein dreijähriger Aufenthalt in Deutschland mehr nötig. Das BAföG-Amt setzt stattdessen eine „Verbundenheit mit Deutschland“ voraus (dies kann beispielsweise der Wohnort der Eltern oder eine Beschäftigung in Deutschland sein). Im Grunde kann daher jeder, der im Inland einen BAföG-Anspruch hat, auch im EU-Ausland mithilfe von BAföG gefördert werden.

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Studium im Nicht-EU-Ausland

Bei einem Studium im Nicht-EU-Ausland (beispielsweise in den USA) ist es ebenfalls möglich BAföG zu beziehen, jedoch ist diese Förderung auf einen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt. Eine erfolgreiche Antragsstellung erfordert in jedem Fall ein laufendes Studium im Inland. Ein Studium, welches im Nicht-EU-Ausland begonnen wird, kann also im Regelfall auch nicht mit BAföG unterstützt werden.

Befristete Aufenthalte: Auslandssemester und Praktika

Darüber hinaus bekommst du auch finanzielle Unterstützung im Rahmen des Auslands-BAföG wenn du nur befristete Aufenthalte im Ausland absolvierst. Ein Auslands- oder Erasmus-Semester oder ein Pflichtpraktikum sind hier denkbar. Für den Studien-Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder einem Semester kannst du ebenso Auslands-BAföG beziehen wie für ein zwölfwöchiges Pflichtpraktikum.

Zusätzliche Förderung mit dem Auslands-BAföG

Neben den regulären Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des BAföGs stehen dir unter Umständen auch folgende Leistungen und Zuschläge zu:

  • Deckung von nachweisbar notwendigen Studiengebühren (maximal 4600 EUR für höchstens ein Jahr)
  • Reisekostenzuschlag für eine Hin- oder Rückreise (pauschal 250 EUR, einmal jährlich)
  • Zuschlag, um eventuelle Zusatzkosten zur Krankenversicherung decken zu können
  • Zuschlag, falls die Lebenshaltungskosten maßgeblich höher sind als in deiner Heimatstadt

Antragstellung für das Auslands-BAföG

Prinzipiell ähnelt die Antragstellung der für normales BAföG. Beachte aber, dass es durchaus sinnvoll ist, bereits sechs Monate vor Studienbeginn den Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen. Die Bearbeitung nimmt hier mehr Zeit in Anspruch. Auch ist nicht etwa ein Studentenwerk oder Äquivalent deiner Wahlhochschule für die Entgegennahme des Antrags zuständig, sondern ausgewählte Ämter. Insgesamt gibt es 17 Ämter, denen jeweils bestimmte Länder zugeteilt sind. Eine Liste mit diesen Ämtern und Ihren Zuständigkeiten findest du hier.

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