So klagst du im Notfall deinen Studienplatz ein

Die Studienplatzklage

Wer eine Absage zum Wunschstudium erhält, hat durch Losverfahren oder Wartesemester manchmal doch noch die Chance auf den Studienplatz. Solltest du allerdings direkt im kommenden Semester mit dem Studieren beginnen wollen, besteht auch die Möglichkeit, den Studienplatz einzuklagen.

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Gerade angesichts der vielen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung kann es schnell passieren, dass man keinen Studienplatz bekommt. Hier besteht die Möglichkeit, per Eilverfahren gerichtlich gegen die Absage vorzugehen: Wird dein Antrag auf einen außerkapazitären Studienplatz von der Hochschule abgelehnt, lässt du dies gerichtlich überprüfen. Die meisten studentischen Kläger sind beim Ausfüllen der Antragsformulare auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da hier keinerlei Formfehler oder Fristüberschreitungen unterlaufen dürfen. Melde dich am besten zunächst bei der Studierendenvertretung der jeweiligen Hochschule, um Tipps bei der Antragsstellung und Hinweise auf geeignete Anwälte zu erhalten. Die Hochschule ist mit Erhalt der Klage dazu verpflichtet, ihre Studienplatzkapazitäten darzulegen und zu begründen, inwiefern diese voll ausgeschöpft sind. Erweisen sich die Belege als unzureichend, hast du doch noch Chancen auf einen Platz. Die Abiturdurchschnittsnote oder Wartesemester spielen bei der Klage keine Rolle.

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Kosten?

Die Kosten für eine Studienplatzklage können sehr unterschiedlich ausfallen, belaufen sich aber nicht selten auf bis zu weit über 1.000 €. Einrechnen musst du hierbei u.a. die Gerichtskosten für die verschiedenen Verfahrensschritte und den Anwalt. Wenn du verlierst, musst du so durchschnittlich bis zu 500 € zahlen. Weiterhin kann es dir trotz Erfolg passieren, dass du aufgrund der sogenannten Kostenquote Teile der für die Uni entstandenen Kosten tragen musst, wenn diese andere Studienplätze zur Verfügung stellt. Nur eine Minderheit der Rechtsschutzversicherungen kommt dabei finanziell für die Studienplatzklage auf.

Lohnt sich die Studienplatzklage?

Trotz der Erfolgsgeschichten und Versprechungen, die man im Internet findet, solltest du dir bewusst machen, dass die Klage mit finanziellem sowie emotionalem Aufwand verbunden sein kann. Hältst du die Klage für angebracht, kann es durchaus gut laufen: Wenn du beispielweise bereits in erster Instanz beim Eilverfahren gewinnen solltest, kannst du sofort mit dem Studium beginnen. Die meisten Hochschulen gehen dann in Berufung. Solltest du folglich in zweiter Instanz verlieren, kannst du dir die bereits erworbenen Studienleistungen woanders anrechnen lassen.

Trotzdem verursacht die Studienplatzklage so gut wie immer eigene Kosten und gibt nie Garantie auf Erfolg. So kann es sein, dass du ca. 6 Monate, teilweise sogar ein Jahr auf deinen Platz warten musst. Wenn es darüber hinaus mehrere Kläger gibt, wird in der Regel nochmals ausgelost – und man kann wieder leer ausgehen. In Abhängigkeit von den Umständen kann es daher sinnvoller sein, Wartesemester in Kauf zu nehmen oder sich nach alternativen Studienorten bzw. -fächern umzusehen. Wie auch immer du dich entscheiden magst – wir drücken dir die Daumen und hoffen, dass du dein Wunschstudium früher oder später aufnehmen kannst.

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