Unterhalt im Studium

Diese Rolle spielen deine Eltern bei der Studienfinanzierung

Circa 90% der heutigen Studenten empfangen finanzielle Unterstützung von den Eltern. Statistisch liegt der Satz bei 476 EUR. Der gesetzliche Regelbedarf liegt sogar bei 735 EUR, beinhaltet aber auch die Bezahlung einer Warmmiete für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung. Beachte aber, dass dieser elterliche Unterhalt auch auf deine BAföG-Beantragung oder die Kindergeld-Berechnung angerechnet wird. Dies bedeutet, dass deine Eltern dir nicht zusätzlich zu deinem Kindergeld 735 EUR zahlen müssen, sondern dass das Kindergeld einen Teil des Unterhalts darstellt.

Die Statistik zeigt, dass die elterlichen Unterhaltszahlungen im Studium gängig sind und nur bedingt Probleme bestehen. Wichtig ist, dass dir die Verpflichtung deiner Eltern, dich durch eine erste Ausbildung zu bringen, beziehungsweise zu unterstützen, bewusst ist.

Übrigens steht dir Unterhalt auch dann zu, wenn du bis zum dritten Semester den Studienplatz oder die Studienrichtung wechselst, weil es nicht die richtige Wahl für dich war. Der Sinn hinter der gesetzlichen Unterhaltsregelung liegt darin, dass du eine deinen Interessen entsprechende erste Ausbildung absolvieren können sollst.

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