Unterstützung durch Wohngeld

Dein staatlicher Zuschuss zu Miet- und Wohnkosten

Das klassische Wohngeld wird oft mit Begriffen wie Wohnkostenzuschuss oder Mietbeihilfe verwechselt oder von Studenten sogar synonym verwendet. Ein Wohnkostenzuschuss oder Mietbeihilfe kommen für dich aber nur in Frage, wenn du ohnehin schon BAföG beziehst. Das hier thematisierte Wohngeld dient auch denjenigen als finanzielle Hilfe, denen BAföG nicht zusteht oder die Ausbildungsförderung ausschließlich als Bankdarlehen erhalten.

Um Wohngeld beziehen zu können muss das Gesamteinkommen eines 1-Personen-Haushalts über einem Mindesteinkommen und unter einer Höchstgrenze von monatlich 860 EUR liegen. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt diese bei 1170 EUR. Das Mindesteinkommen darf aber auch aus einem Darlehen oder aus Ersparnissen stammen.

Beachte aber, dass sowohl die Einkommensgrenzen als auch der Wohngeldbetrag von den jeweilig gängigen Mietspiegeln der Städte und Gemeinden abhängig sind. Daher empfehlen wir, dich in jedem Fall bei der Stadt, Gemeinde oder Kommune in der du wohnst, direkt zu informieren. Google einfach den Namen deiner Stadt und „Wohngeld“ oder informiere dich beim Einwohnermeldeamt. Hier erhältst du außerdem die Formblätter und Antragsformulare, die du zur Beantragung benötigst.

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Wann entfällt mein Anspruch auf BAföG?

Ausführliche Informationen über BAföG erhältst du in unserer BAföG-Rubrik. Allerdings entfällt dein Anspruch auf BAföG allgemein, wenn du

  • eine nicht förderungswürdige Ausbildung absolvierst. Das kann beispielsweise ein zweites Studium oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Bereich sein.
  • nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügst und aufgrund deiner ausländischen Staatsbürgerschaft eine Ausbildungsförderung nicht erfüllt werden kann.
  • die Altersgrenze für Ausbildungsförderung überschritten hast. Für ein Bachelor-Studium liegt diese bei 30, für ein Master-Studium bei 35 Jahren.
  • die Förderungshöchstdauer überschreitest.
  • deine Ausbildung ohne einen wichtigen Grund abgebrochen oder deinen Studiengang (mehrfach) gewechselt hast.
  • keinen Anspruch auf weitere Förderung hast.

Wohngeld für WG-Bewohner

Für die WG-Bewohner unter den Studenten gilt: Wohngeld kannst du auch beantragen, wenn du in einer WG wohnst und keine familiäre Verbundenheit zu deinen Mitbewohnern besteht. Beachte, dass du hierzu entweder Hauptmieter, gleichberechtigter Mitmieter oder Untermieter sein musst. Denn ohne Mietvertrag geht Nichts bei der Beantragung des Wohngeldes.

Sofern du mit Kindern oder sonstigen Familienangehörigen, wie einem (Ehe-)Partner zusammenwohnst, steht dir Wohngeld unter Umständen auch dann zu, wenn du BAföG beziehst. Informiere dich in diesem Fall unbedingt bei dem für dich zuständigen Einwohnermeldeamt.

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