Studienplatzabsage

Dein Notfallplan

Endlich! Der lang ersehnte Brief liegt in der Post, du reißt ihn auf, faltest das Blatt gespannt auseinander … und dann der Schock: Absage!

Die Studienplatzabsage kann jeden treffen. Auch diejenigen, die einen sehr guten Notendurchschnitt haben. Doch was kannst du im Fall der Fälle tun? Welche Optionen hast du?

Die Studienplatzabsage – Deine Chancen realistisch einschätzen

Natürlich wünscht sich jeder Abiturient, seinen Traum-Studiengang beginnen zu können. Dennoch solltest du bei deiner Studienbewerbung realistisch vorgehen. Du willst unbedingt Medizin studieren? Dann solltest du dir darüber im Klaren sein, dass der NC für Medizin sehr hoch liegt und es in der Regel meist mehr Bewerber als freie Studienplätze gibt. Dies gilt ebenfalls für Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin. Diese Studiengänge werden zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung, früher ZVS, vergeben. Auf der Webseite www.hochschulstart.de kannst du die NC-Werte der letzten Jahre einsehen und nachprüfen, wie deine Chancen stehen.

Bei Studiengängen mit Orts-NC solltest du dich vor deiner Bewerbung ebenfalls nach dem nötigen Notendurchschnitt erkundigen. Bei einem örtlich-zulassungsbeschränkten Studienprogramm wird die Zulassung nicht zentral, sondern von der Hochschule selbst festgelegt. Du kannst also direkt bei der Hochschule deiner Wahl nachhaken, ob dein Schnitt ausreicht.

Wichtig! Bewirb dich bei mehreren Hochschulen gleichzeitig. Damit steigen deine Chancen, einen Studienplatz zu bekommen. Und selbst wenn dein Notendurchschnitt nicht der Allerbeste sein sollte, kannst du dich immer bewerben. Erst nach Sichtung aller Bewerbungen wird deutlich, welcher NC tatsächlich gilt. Zudem werden jährlich von den Hochschulen ein gewisser Prozentsatz der Studienplätze an Bewerber vergeben, die Wartesemester vorweisen können.

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Studienplatz dank Wartesemester

Bei der Vergabe von Studienplätzen über Wartesemester zählt die Gesamtdauer deiner Wartezeit. Ein Beispiel: Für den Studiengang Kommunikationswissenschaften vergibt die Universität 80 % ihrer Studienplätze an Bewerber über NC und 20 % an Bewerber über Wartesemester. Dabei schaut die Uni, wie hoch die längste Wartezeit ist. Nehmen wir einmal an, die höchste Wartezeit liegt bei sieben Semestern. Die Hochschule vergibt also Plätze an diejenigen, die schon sieben Semester gewartet haben, dann an die mit sechs Wartesemestern, fünf Semestern, vier Semestern … bei drei Semestern Wartezeit sind die Plätze allesamt vergeben. Die Wartezeit für diesen Studiengang liegt ergo bei insgesamt drei Semestern.

Als Wartesemester wird dir in der Regel alles angerechnet, was du nach dem Erwerb deiner Hochschulzugangsberechtigung machst, außer (!) einem Studium im Inland. Als Wartezeit zählen also eine Ausbildung, ein Auslandsaufenthalt, Praktika, ein FSJ, FÖJ oder ein BuFDI. Wenn du nun zum Beispiel Tiermedizin studieren möchtest, dein NC aber nicht ausreicht, kannst du zunächst eine Ausbildung zum Tierarzthelfer machen und dir diese Zeit als Wartesemester anrechnen lassen. Meistens wird ein Studium im Ausland ebenfalls als Wartezeit angerechnet. Hier solltest du dich aber genau nach den Vorgaben erkundigen, denn es gibt wie immer Ausnahmen: Die Hochschulen legen individuelle Kriterien für die Wartezeit fest. Erkundige dich also bei der Hochschule deiner Wahl, was du in puncto Wartesemester beachten solltest.

Als Info: Du musst dich zuvor weder bei der Stiftung für Hochschulzulassung noch bei der jeweiligen Hochschule bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Dies geschieht automatisch.

Studienplatz über Nachrückverfahren

Viele Abiturienten bewerben sich bei mehreren Hochschulen für ein Studium. Tatsächlich kann natürlich jeder nur jeweils einen Studienplatz in Anspruch nehmen, selbst wenn er an mehreren Hochschulen zugelassen werden sollte. Dies hat zur Folge, dass viele Studienplätze zwar vergeben werden, aber dann unbesetzt bleiben. Hier setzt das sogenannte Nachrückverfahren ein. Die Hochschule erstellt ein Ranking, nach welchem die Studienplätze vergeben werden. Auf deinem Ablehnungsbescheid ist zum einen angegeben, der wievielte Bewerber zum Studium noch zugelassen wurde. Zum anderen wird dir im Bescheid mitgeteilt, welchen Rankingplatz du einnimmst. Je nachdem wie viele Bewerber sich nicht an der Hochschule eingeschrieben haben, werden diese Plätze über das Nachrückverfahren vergeben. Wenn du einen guten Rankingplatz hast, kannst du also darauf hoffen, doch noch zum jeweiligen Studium zugelassen zu werden.

Studienplatz über Losverfahren

Neben den Studienplätzen, die über das Nachrückverfahren vergeben werden, verlosen die Hochschulen zusätzliche Plätze. Hier spricht man vom sogenannten Losverfahren. Das Gute daran: Das Losverfahren ist unabhängig von der Abiturnote, lediglich dein Losglück entscheidet über eine eventuelle Zulassung.

Um am Losverfahren für einen Studiengang teilzunehmen, musst du dich für dieses separat anmelden. Dabei kannst du dein Glück bei mehreren Hochschulen versuchen. Die Verfahrensweise und die Fristen für diese Anmeldung variieren allerdings je nach Hochschule. Meist endet die Anmeldefrist für das Losverfahren im September. Da es auch hier Ausnahmen gibt, solltest du dich, wenn du am Losverfahren teilnehmen möchtest, frühzeitig erkundigen, welche Formalien für das jeweilige Studium gelten.

Studienplatz einklagen

Eine weitere Option, die dir bei einer Studienplatzabsage offen steht, ist die Studienplatzklage oder Kapazitätsklage. Es gibt in Deutschland mittlerweile viele Anwälte, die sich auf die Studienplatzklage spezialisiert haben. Generell gesprochen muss der Anwalt hier nachweisen, dass die jeweilige Universität ihre Kapazitäten an Studienplätze nicht voll ausschöpft und dir  demnach ein Platz zusteht. Du solltest dir allerdings gut überlegen, ob du diesen Schritt gehen möchtest. Die Studienplatzklage ist immer mit dem Risiko verbunden, dass sie keinen Erfolg hat. Sollte dieser Fall eintreten, hast du nicht nur keinen Studienplatz, sondern musst zusätzlich sowohl die Kosten für den Anwalt als auch für das Gerichtsverfahren tragen.

Alternative Studiengänge

Zulassungsfreie Studiengänge

Klar: Wer studieren will, will natürlich sein favorisiertes Fach studieren. Dabei musst du aber ggf. Wartesemester, ein Nachrück- oder ein Losverfahren in Kauf nehmen. Es lohnt sich daher, über den Tellerrand hinauszuschauen! Viele zulassungsfreie Studiengänge könnten ebenfalls zu deinen späteren Berufswünschen passen. Hast du beispielsweise einmal an Pflegewissenschaften statt Medizin gedacht? Oder würdest du gerne etwas mit Tieren machen? Es gibt zahlreiche Studiengänge im In- und Ausland, die dir dies ermöglichen. Oder interessierst du dich für BWL, erreichst aber nicht den NC an deiner Wunsch-Hochschule? Vielleicht ist dann ein Bachelor in Management das Richtige für dich. Eventuell sogar mit einem bestimmten Schwerpunkt, bspw. Sprachen? Du solltest dich gut erkundigen, welche alternativen Studiengänge für dich von den Anforderungen und vor allem von deinen Interessen her in Frage kommen. Je offener du gegenüber Alternativen bist, desto mehr geeignete Studiengänge wirst du finden!

Die Absage für dein Studium ist schon im Briefkasten? Selbst dann lohnt es sich, einmal andere Studiengänge unter die Lupe zu nehmen. Einige Hochschulen bieten zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, sich zum Studium einzuschreiben.

Auslands-Studium

Des Weiteren solltest du ein Studium im Ausland nicht von Vornherein ausschließen. Ein Auslands-Studium bringt viele Vorzüge mit sich. In den Niederlanden gibt es beispielsweise keinen NC. Während eines Auslands-Aufenthalts lernst du so eine neue Kultur und viele nette Leute kennen und sammelst dabei wertvolle Erfahrungen.

Private Hochschule und Studium bei der Bundeswehr

Private Hochschulen bieten gute Alternativen zu den staatlichen Programmen. Dabei solltest du jedoch genau auf die Qualität der Studiengänge und deren Kosten achten. Private Universitäten und Fachhochschulen erheben oft hohe Studiengebühren und leider gibt es einige Anbieter, die nicht seriös sind.
Ebenfalls denkbar ist die Aufnahme eines Studiums bei der Bundeswehr. Diese bietet in Hamburg und München Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung an. Doch aufgepasst: Wenn du bei der Bundeswehr studieren willst, musst du dich für 13 Jahre verpflichten und vor Studienbeginn eine Grundausbildung von 12 Monaten absolvieren.

Auslandsaufenthalt als alternative zum Studium

Ein alternatives Studium oder eine Ausbildung kommen für dich nicht in Frage? Du kannst nach deinem Abitur auch für einige Zeit ins Ausland gehen. Du hast dabei die Wahl zwischen einem Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Work & Travels, eines Auslands-Praktikums, der Arbeit als Au-Pair oder in Form eines Freiwilligendienstes. Egal für welche Variante du dich entscheidest, während eines Auslandsaufenthalts gewinnst du sowohl viele persönliche als auch berufsrelevante Erfahrungen.

Fazit – Die Studienplatzabsage ist kein Weltuntergang!

Solltest du also eine Studienplatzabsage erhalten, ist das noch lange kein Beinbruch. Es bieten sich dir eine Reihe von Möglichkeiten, die du im Fall der Fälle für dich nutzen kannst. Wichtig ist vor allem, dass du deine Situation realistisch einschätzt und offen für Alternativen bist. Dann steht dir und deinen Studienwünschen nichts im Wege.

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